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Methoden

Wie wird der Konsum von Antibiotika gemessen?

Humanmedizin – Berechnung Antibiotikakonsums

Das World Health Organization Collaborating Center of Drug Statistics Methodology hat die DDD (defined daily dose, DDD) als die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen definiert [1]. Die DDD entspricht nicht einer empfohlenen oder tatsächlich verordneten Tagesdosis, sondern einer technischen Mass- und Vergleichseinheit, die jedem Medikament fest zugeordnet wurde.

Die verschriebenen Antibiotikamengen in Gramm werden in DDD konvertiert und anschliessend entweder im stationären Sektor als DDD pro 100 Pflegetage oder im ambulanten Sektor als DDD pro 1000 EinwohnerInnen und Tag angegeben (Konsumdichte). Dieses Vorgehen entspricht der von der WHO empfohlenen Vorgehensweise für vergleichende Antibiotikaverbrauchsstudien [2, 3, 4]. Anzahl Pflegetage werden vom Bundesamt für Statistik definiert als Summe der Tage während eines Jahres an denen Patienten stationär betreut werden.

  • [1] World Health Organization Collaboration Center for Drug Statistics Methodology. ATC index with DDDs. Oslo : World Health Organization, 2005.
  • [2] Dukes MN. Drug utilization studies. Methods and uses. WHO Reg Publ Eur Ser. 1993 ; 45 :1-4.
  • [3] European Centre for Disease Prevention and Control. Antimicrobial consumption. In: ECDC. Annual Epidemiological Report for 2016. Downloadable tables. Stockholm: ECDC; 2018. Available from: European Centre for Disease Prevention and Control – Antimicrobial consumption – Annual Epidemiological Report for 2016
  • [4] de With K, Maier L, Steib-Bauert M, Kern P, Kern WV. Trends in antibiotic use at a university hospital: defined or prescribed daily dose? Patient days or admissions as denominator? Infection. 2006; 34(2): 91-4.
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Humanmedizin – Datenerhebung

Humanmedizin – Krankenhaussektor

ANRESIS hat ein freiwilliges Überwachungsnetzwerk für die Schweizer Akutspitäler eingerichtet. Deren Krankenhausapotheken senden quantitative Daten an ANRESIS, sowohl global als auch stratifiziert nach Intensivstationen, Pädiatrie und gelegentlich für andere Abteilungen. Das Schweizer Überwachungssystem umfasst etwa siebzig Krankenhäuser, was einer Abdeckung von etwa 70% der Pflegetage in Akutkrankenhäusern entspricht. Spezialkliniken, wie psychiatrische Kliniken oder Rehabilitations-/Geriatriekliniken, sind nicht Teil des Überwachungsnetzes.

Humanmedizin – ambulanter Sektor

Der Antibiotikaverbrauch im ambulanten Bereich wird mit Hilfe von zwei Datenquellen überwacht: (i) IQVIA™, ein privates Marktforschungsunternehmen, liefert Daten über den Verkauf von Antibiotika von der pharmazeutischen Industrie an Apotheken und selbstdispensierende Ärzte (IQVIA™ Kanäle: APO/SD), (ii) PharmaSuisse liefert über die Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker (OFAC, Genf) Daten, die auf Antibiotikaverschreibungen auf individueller Ebene aus privat geführten Apotheken basieren. Die Daten stammen von Antibiotika, die in öffentlichen Apotheken auf Rezept abgegeben und den Krankenversicherungen in Rechnung gestellt wurden. Die Abdeckung betrug im Jahr 2021 in der Schweiz 50 % aller Apotheken (2020: 52 %, 2019: 53 %). Die Daten wurden nach Alterskategorie gruppiert (<2 Jahre; 2-11 Jahre; 12-17 Jahre; 18-64 Jahre; >65 Jahre). Der relative Verbrauch wurde anhand der Menge in DDD gemessen.

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Veterinärmedizin

Sales data

Die Zulassungsinhaber melden regelmässig die Verkaufszahlen für ihre Produkte an IS ABV. Produkte, die nur für den Export zugelassen sind, sind ausgeschlossen. Diese werden in der Schweiz nicht verwendet und tragen deshalb nicht zur Resistenzentwicklung in der Schweiz bei.

Im IS ABV wird jedes Produkt mit einer eindeutigen Identifikationsnummer, dem Markennamen, dem ATCvet-Code, Informationen über die zugelassene Anwendungsmethode und die Zieltierart eingetragen. Pharmazeutische Vormischungen werden separat aufgeführt. Der Eintrag umfasst zusätzlich die Anzahl der verkauften „Grundeinheiten“ (z.B. Fläschchen [inkl. Volumen], Tabletten, Injektoren, Röhrchen oder Beutel [inkl. Gewicht]).

Die Gesamtmengen werden dann durch wiederholte Multiplikation des Wirkstoffvolumens in jeder Grundeinheit mit der Anzahl der verkauften Grundeinheiten berechnet. Kombinierbare Filter (Jahr, ATCvet-Code, Verabreichungsweg) werden für spezifische Abfragen verwendet. Für jedes Produkt und jede Grundeinheit wird die Menge des enthaltenen Wirkstoffs erfasst. Im Falle von Antibiotika, die in internationalen Einheiten angegeben werden, werden Umrechnungsfaktoren gemäss der Vorlage des European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption Project (ESVAC) der Europäischen Arzneimittelagentur [2] verwendet. Jeder Zulassungsinhaber prüft und genehmigt seine Daten, die nach Präparat und Jahr zusammengefasst werden. Schliesslich werden die Daten vor der Veröffentlichung von Swissmedic geprüft.

Die Anwendungsmethoden wurden so gewählt, dass sie denjenigen entsprechen, die in ähnlichen Berichten in anderen Ländern (Frankreich, AFSSA und Vereinigtes Königreich, VMD) genannt werden: oral, parenteral, intramammär und topisch/extern. Die einzige mögliche Unterscheidung ist diejenige zwischen „Nutztieren“, „Heimtieren“ und „gemischt“ gemäss den Zulassungen. Spezifische Tierarten oder Altersgruppen konnten nur dann erfasst werden, wenn sie in der Genehmigung für das Inverkehrbringen eindeutig genannt wurden (z. B. intramammäre Injektoren für Kühe oder Produkte zur Behandlung von Ferkeln).

 

IS ABV

Das Informationssystem für Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) ist ein System zur Erfassung von Antibiotikaverordnungen für Tiere. Tierärztinnen und Tierärzte müssen seit Oktober 2019 alle Antibiotikaverschreibungen und -verkäufe für alle Tierarten melden. Die Datenbank ermöglicht es, die Intensität der Behandlung von Nutz- und Heimtieren zu bewerten. Sie berücksichtigt auch die verschiedenen Produktionsarten, z. B. Ferkelaufzucht oder Milchviehhaltung. Darüber hinaus wird das System regionale, nationale und internationale Vergleiche des Antibiotikaverbrauchs und der Behandlungsintensität ermöglichen.

Für die Tierärzteschaft ist die verpflichtende Meldung von Antibiotikaverordnungen in der IS ABV-Datenbank über die Praxissoftware oder eine lokale IS ABV-Anwendung möglich. Die Meldung von Gruppentherapien ist nur über die lokale IS ABV-Anwendung möglich. Für Tierärztinnen und Tierärzte hat die Meldung über die Praxissoftware den Vorteil, dass die Verschreibungen nur einmal in der Tierarztpraxis oder -klinik erfasst werden müssen. Für die Auswertung bedeutet es aber auch, dass zwei Meldewege berücksichtigt werden müssen, was eine mögliche Fehlerquelle ist. Die meisten Tierarztpraxen und Tierkliniken nutzen den Meldeweg über die Praxissoftware.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es für die meldenden Tierärzte unbedingt notwendig ist, ihre auf dem IS ABV-Server gespeicherten Verschreibungsmeldungen überprüfen zu können. Eine regelmässige Rückmeldung der von den Praxen übermittelten Daten erfolgt seit Mai 2021. Die Datenqualität wird durch eine monatliche Rückmeldung an die Tierärztinnen und einen ständigen Zugriff der Landwirte auf ihren persönlichen Verbrauch kontinuierlich aktualisiert. Nur Tierärztinnen können ihre eigenen Daten in der IS ABV-Software aktualisieren. Seit der Einführung solcher Rückmeldungen sind Verbesserungen bei der Fehlerhäufigkeit zu beobachten.

Letztlich liegt die Verantwortung für die korrekte Meldung an IS ABV beim Tierarzt oder der Tierärztin. IS ABV wird ständig verbessert, um die korrekte Meldung von Verschreibungen so einfach wie möglich zu machen.

Es wurde ein dreistufiger Datenbereinigungsprozess eingeführt, der es ermöglicht, Ausreisser zu identifizieren und dann auszuschliessen. Das erste und zweite Ausschlusskriterium basiert sowohl auf dem Median der angegebenen Menge pro Tag und Tier pro antimikrobieller Klasse als auch der Zubereitung und Produktionsgruppe. Verschreibungen mit einer gegebenen Menge pro Tag und Tier, die über dem 15-fachen des Medians und/oder des 99 %-Perzentils liegt, wurden ausgeschlossen. Schliesslich wurden alle Verschreibungen manuell nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft, um gegebenenfalls offensichtliche Fehler in der Datenbank auszuschliessen. Nur Penicilline, Tetracycline und Sulfonamide waren von der Bereinigung betroffen. Insgesamt wurden 6 557 Verschreibungen (0,8 % aller Verschreibungen) für die Wirkstoffmengenanalysen ausgeschlossen. Bei der Verschreibungsart „Abgabe auf Vorrat“ war dieses Vorgehen nicht möglich, da weder die Verwendungskategorie noch die Anzahl der behandelten Tiere erfasst werden musste.

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